2. MKRG-Immobilien-Frühstück
11.05.2017

MKRG hat die am 28. März 2017 begonnene neue Veranstaltungsreihe des MKRG-Immobilien-Frühstücks, dessen Format sich bewusst von klassischen Vortragsinszenierungen abhebt, am 9. Mai 2017 erfolgreich fortgesetzt.

Der Fokus dieser Runde am gemeinsamen Frühstückstisch liegt nicht auf einem Fachvortrag, sondern auf dem offenen Gedankenaustausch über tagesaktuelle Herausforderungen. Ziel ist es, MKRG weiter als interdisziplinäres Beratungshaus für Immobilien, Finanzierung und Transaktionen zu profilieren.

Als Keynote Speaker und Impulsgeber unterrichtete aus aktuellem Anlass MKRG-Partner Dr. Matthias Orlowski über die ab dem 1. Januar 2018 verbindlichen gesetzlichen Regelungen für Architekten-, Bau- und Bauträgerverträge. Dr. Matthias Orlowski, der auch als Leiter des Arbeitskreises Bauvertragsrecht Nordrhein-Westfalen bei der Deutschen Gesellschaft für Baurecht in Düsseldorf aktiv mit dieser Thematik befasst ist, zeigte den Verantwortlichen aus Immobilien- und Bauunternehmen wie auch Architekturbüros auf, mit welchen Neuerungen sie sich im Rahmen der Projektkonzeption und -abwicklung ab dem kommenden Jahr auseinanderzusetzen haben. In der anschließenden Diskussion zeigte sich zum einen, dass Bau- und Architektenverträge in Folge der Änderungen nicht komplett neu geschrieben werden müssen, jedoch Anpassungen insbesondere im Hinblick auf die Behandlung von geänderten und zusätzlichen Leistungen und deren Vergütung überdacht und angepasst werden müssen. Ebenso sind Verträge mit Verbraucherbeteiligung im Hinblick auf die neu geschaffenen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Im Rahmen der angeregten Diskussion wurde ebenfalls deutlich, dass die gesetzgeberischen Ansätze wie auch deren konkrete Umsetzung bei einer näheren Befassung eine Vielzahl von Unklarheiten und offenen Fragen hinterlassen, welche im Rahmen der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden müssen. Allerdings wird sich erst aus den konkreten Erfahrungen wie auch den erst in den 2020ern zu erwartenden ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen zu den neuen gesetzlichen Vorgaben voraussichtlich mehr Klarheit ergeben. Es liegt somit eine interessante und spannende Zeit vor allen Akteuren.