DDIM.Kongress // 2016
11.10.2016

Vom 4. bis 5. November 2016 findet der DDIM.Kongress // 2016 statt. Es handelt sich um die bedeutendste Veranstaltung der gesamten Interim-Management-Branche in Deutschland. Regelmäßig besuchen über 300 Gäste die Veranstaltung.

Hier treffen sich Interim Manager, Provider und Gäste aus Unternehmen, Wissenschaft und Politik. Sie erhalten Einsicht in neueste Marktentwicklungen, hören spannende Vorträge und finden in vielfältigen Fachdiskussionen und Workshops Gelegenheit zum ausgiebigen Networking.

Im Rahmen des für DDIM-Mitglieder exklusiven Managertreffens werden Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger und Herr Rechtsanwalt Michael Klipp von MKRG am Freitag, den 04.11.2016 ein Update zum Thema „Scheinselbständigkeit: Chancen und Risiken in eigener Sache“ geben. Ausgehend vom status quo der Scheinselbständigkeitsdebatte, der ausführlich im Rahmen des DDIM-Managertreffens 2015 vorgestellt wurde, werden die einzelnen Phasen des Gesetzgebungsverfahrens 2015 und 2016 kurz skizziert, denn zum heutigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass im November 2016 ein verabschiedetes Gesetz in dieser Sache vorliegt. Zusätzlich wird anhand von Praxisbeispielen über Behördenaktivitäten im Zusammenhang mit Scheinselbständigkeit, insbesondere von Zollämtern im Rahmen von Mindestlohn-Prüfungen, berichtet. Nach dem Vortrag besteht Gelegenheit zur Diskussion.

Am 5. November 2016 wird Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger sodann zu folgendem Thema referieren: „Die Vergütung des Interim Managers in Krise und Insolvenz.“

Als Interim Manager sind Sie in Ihrem Mandat erfolgreich und der Kunde ist zufrieden mit Ihren Ergebnissen – Ihre Rechnungen werden pünktlich beglichen … bis zum Tag X. Auf einmal ist alles anders. Eine Krise im Unternehmen? Zum Glück nicht in Ihrem Verantwortungsbereich! Was ist aber nun zu beachten? Was ist zu tun, wenn sogar das Thema der Insolvenz im Raum steht? Kann man nicht auch für diesen Fall Vorsorge treffen? Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger wird in seinem Vortrag auf diese Fragestellungen eingehen. Für folgende vier Bereiche gibt er einen Überblick und ergänzt diese Teilaspekte um hilfreiche Praxishinweise:

  • Vertragsgestaltung
  • Abrechnung und Zahlung
  • Möglichkeiten der Reduktion von Risiken
  • Insolvenzanfechtung.

Selbstverständlich wird ausreichend Zeit für Diskussionen zur Verfügung stehen.

Wie auch im Vorjahr wird MKRG zudem an beiden Tagen auf dem „Marktplatz Interim Management“ mit einem Stand präsent sein und sich den Fragen der Teilnehmer des DDIM.Kongresses 2016 stellen.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Stefan Krüger

Rechtsanwalt, Partner

Corporate & Entrepreneurship
Banking & Finance

Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Telefax: +49 (0) 211 8 82 92-6
Mobil: +49 (0) 151 46 75 84 74
krueger@mkrg.com