Fachbereiche

    Headline für den Rechtsbereich

    Die Beratung im Gesellschaftsrecht und bei Unternehmenstransaktionen (M&A) besitzt bei MKRG lange Tradition. Unsere Rechtsanwälte befassen sich regelmäßig mit allgemeinen und speziellen Fragestellungen in diesem Fachbereich und halten damit hochrangige juristische Qualifikationen sowie umfassende Praxiserfahrung vor, um Unternehmen, Unternehmer, Investoren und andere Mandanten erfolgreich zu begleiten.

    Gesellschaftsrecht
    Die gesellschaftsrechtliche Beratung in- und ausländischer Unternehmen und natürlicher Personen ist ein traditioneller Schwerpunktbereich von MKRG. Unsere Rechtsanwälte beraten auf allen Gebieten des Rechts der Personen- und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, GmbH & Co. KG, KG, OHG etc.). Unsere Beratungspraxis umfasst unter anderem die Strukturierung, Gründung, Umwandlung und Liquidation von Gesellschaften, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen sowie Gesellschaftervereinbarungen, die Vorbereitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen, Corporate Governance, Kapitalmaßnahmen und Konzernrecht. Wir vertreten unsere Mandanten darüber hinaus auch bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und vor staatlichen Gerichten sowie Schiedsgerichten und verfügen über entsprechende langjährige forensische Erfahrung.
    Unser Dienstleistungsspektrum umfasst sowohl die Beratung von mittelständischen Mandanten als auch von Konzernen. Wir vertreten Gesellschaften und Gesellschafter. Wir garantieren auf jeder Ebene des Gesellschaftsrechts höchste Qualität und setzen uns konsequent für die wirtschaftlichen Ziele des Mandanten ein. Ganz gleich, ob wir eine Gesellschaft im Ganzen beraten, die Geschäftsführung bei einer Spezialfragestellung oder auch die Gesellschafter bei ihrer Vertragsgestaltung.

    Mergers & Acquisitions (M&A)
    Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt sind nationale und internationale M&A-Transaktionen und decken dabei die gesamte Bandbreite an Beratungsleistungen ab – auch in gehobenen Größenordnungen, denn durch unsere langjährige Erfahrung in der Begleitung von Unternehmenskäufen, -verkäufen und -fusionen sind wir in der Lage, mit einer überschaubaren Anzahl an Rechtsanwälten sämtliche Prozessschritte selbst in großvolumigen Projekten adäquat und effizient abzuwickeln. Wir organisieren (nationale und internationale) Due Diligence-Prüfungen gemäß den Anforderungen des konkreten Falls und führen diese durch, strukturieren die gesamte Transaktion und entwerfen und verhandeln die komplette Vertrags- und Transaktionsdokumentation auch bei komplexen internationalen Käufen und Verkäufen privater oder börsennotierter Unternehmen. Bei Transaktionen mit Finanzinvestoren (zum Beispiel Private Equity) wird MKRG insbesondere auch von den Management-Teams beziehungsweise der Unternehmerseite als anwaltlicher Berater sehr geschätzt, da unsere Rechtsanwälte die gesamten Mechanismen und Anforderungen auf Käufer- als auch Verkäuferseite kennen und jahrelang Beratungserfahrung auf beiden Seiten besitzen. Notwendige juristische Leistungen in anderen Jurisdiktionen bilden wir durch unser Netzwerk an unabhängigen Kanzleien ab. Denn die Grenzen eines Landes bilden nicht die Grenzen einer Transaktion.

    Tätigkeitsbereiche
    • Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform
    • Beratung bei der Gründung und Liquidation von Kapital- und Personengesellschaften
    • Durchführung von Due Diligence-Maßnahmen
    • Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
    • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen, Hauptversammlungen, Mitgliederversammlungen und Generalversammlungen • Vorbereitung und Begleitung von Aufsichts- und Beiratssitzungen
    • Bestellung und Abberufung von Vorständen und Geschäftsführern
    • Erarbeitung von Vorstands- und Geschäftsführeranstellungsverträgen
    • Ausarbeitung von Gesellschafter- und Aktionärsvereinbarungen
    • Ausarbeitung von Pool-Vereinbarungen
    • Ausarbeitung von Unternehmensverträgen
    • Beratung und Begleitung bei Umwandlungen, insbesondere Verschmelzungen und Spaltungen
    • Beratung beim Wechsel der Gesellschaftsform
    • Beratung bei und Beilegung von Gesellschafterstreitigkeiten, außergerichtlich und gerichtlich
    • Anfechtung von Gesellschafter- und Hauptversammlungsbeschlüssen
    • Beratung bei und Durchführung von Maßnahmen gegen Aufsichtsrats- und Beiratsbeschlüsse
    • Beratung und Begleitung bei Unternehmenskäufen und -verkäufen (Asset Deals und Share Deals)
    • Durchführung rechtlicher und schiedsgerichtlicher Verfahren nach M&A-Transaktionen

    Rechtsgebiete
    • Konzernrecht
    • Aktienrecht
    • Aufsichtsratsrecht
    • allgemeines Wirtschaftsrecht
    • Unternehmensrecht
    • Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren
    • Mergers & Acquisitions
    • Kapitalmarktrecht
    • Nachfolgeplanung
    • Umwandlungsrecht
    • Internationales Gesellschaftsrecht
    • Vertragsrecht
    • Corporate Governance

    Rechtsanwälte im Fachbereich Gesellschaftsrecht und M&A

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