Seit dem 1.1.2021 ist das StaRUG in Kraft. Auch angesichts des sehr kurzen Gesetzgebungsverfahrens muss sich die Praxis hierauf einstellen, besonders weil die StaRUG-Fälle zunehmen.
Dies gilt für die Restrukturierung von Debitoren vor allem aber von Kunden und Kundinnen, zumal diese für Factoring-Gesellschaften ein Klumpenrisiko darstellen können. Entscheidend sind jeweils das „Schicksal“ von Verträgen, Forderungen und Sicherheiten.
Die entsprechenden Grundlagen werden im Rahmen dieses Seminars dargestellt, und zwar speziell für Factoring-Gesellschaften.
Praktische Auswirkungen und konkrete Handlungsoptionen stehen hierbei im Fokus.
Lernziele:
- Grundzüge des StaRUG erfahren
- Mögliche Auswirkungen auf das Factoring identifizieren, insbesondere auf Kunden- und Debitorenebene
- Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung, das Risikomanagement und die praktische Handhabung einwerten
- Praktische Handlungsoptionen erfahren.
Programmübersicht
02.02.2022, 9:00 Uhr – 14:00 Uhr
- Implementierung von Frühwarnsystemen
- Anwendungsbereich und Voraussetzungen für die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens
- Verfahrensablauf
- Verfahrensbeteiligte (Unternehmen, Restrukturierungsbeauftragte*r, Sanierungsmoderator*in und -berater*in, Restrukturierungsrichter*in, Gläubigerbeirat)
- Stabilisierungsanordnungen, insb. Vollstreckungs- und Verwertungssperre, Sicherheitenverwertung und Abgrenzungsvereinbarungen
- Vertragsrechtliche Auswirkungen, insb. Vertragsfortführungen, -anpassungen und -beendigungen
- Restrukturierungsplan: Inhalte und Formalien, Eingriffsmöglichkeiten in Gläubigerrechte (v. a. (nicht) gestaltbare Forderungen und Rechtsverhältnisse sowie neue Finanzierungen, Gruppenbildung/Mehrheiten/“cross-class-cramdown“, Vorabstimmung, Annahme und Bestätigung)
- Anfechtungsfragen, insb. Sonderregelungen im StaRUG, Besonderheiten bei neuen Finanzierungen, Verhältnis zum allgemeinen Anfechtungsrecht und zum CovInsAG
- Haftungsfragen, insb. von Geschäftsführer*innen, Restrukturierungsbeauftragten, Sanierungsmoderator*innen und Restukturierungsrichter:innen
Zielgruppe
Das Online-Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen von Factoring-Gesellschaften, Banken und sonstigen Finanzierern.
Begrenzte Teilnehmerzahl
Die Veranstaltung ist auf 25 Teilnehmer begrenzt, um eine Atmosphäre zu gewährleisten, in der die Thematik praxisorientiert vermittelt werden kann. Hierzu dient auch die von den Referenten erstellte Dokumentation, die Ihnen – zurück an Ihrem Arbeitsplatz – noch lange als hilfreiches Nachschlagewerk dienen wird.
Ablauf
- Vor dem Seminartag erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, über den Sie sich direkt in die Online-Veranstaltung einwählen können.
- Für Ihre Teilnahme ist es nicht notwendig, ein Programm herunterzuladen. Sie können vielmehr direkt im Internet-Browser teilnehmen.
- Über Ihr Mikrofon und Ihre Kamera können Sie jederzeit Fragen stellen und mit den Referent*innen und weiteren Teilnehmer*innen diskutieren. Alternativ steht auch ein Chat zur Verfügung.
Weitere Informationen zu dem Seminar sowie zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Stefan Krüger
Rechtsanwalt, Partner
Corporate & Entrepreneurship
Banking & Finance
Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Telefax: +49 (0) 211 8 82 92-6
Mobil: +49 (0) 151 46 75 84 74
krueger@mkrg.com
Trinkausstraße 7
40213 Düsseldorf
Seit 2001 ist er als Rechtsanwalt tätig. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Sanierungsberatung, Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits- und Finanzierungsrecht, insbesondere Factoring und Leasing. Herr Dr. Krüger berät zudem in allen Fragen rund um das Interim Management. Er publiziert und referiert regelmäßig zu diesen Themen.