ERFOLG BRAUCHT FREIHEIT
Unternehmerischer Erfolg basiert auf unternehmerischer Freiheit:
Die eigenen Ziele setzen, die besten Wege gehen – das sind Grundlagen unternehmerischen Handelns. Den rechtlichen Rahmen nicht als Beschränkung zu begreifen, sondern frei zu denken und immer neue Lösungen für den Mandanten zu entwickeln – das ist die Grundlage anwaltlichen Handelns.
So wird aus freiem Handeln und freiem Denken unternehmerischer Erfolg.
19. AIMP Jahresforum 2025 für Interim Management
Am 9. und 10. Mai 2025 findet das 19. AIMP Jahresforum 2025 auf der Burg Schwarzenstein statt. Hier trifft sich die „Interim Management Community“, insbesondere Interim Manager, Provider und Unternehmensvertreter…
Factoring in Krise und Insolvenz am 9. Mai 2025
Am 09. Mai 2025 referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger im Rahmen eines Seminars des Deutscher Factoring Verband e.V. in Kooperation mit dem DAHD Bildungszentrum Groß- und Außenhandel GmbH in Köln über Factoring in Krise und Insolvenz.
Rückenwind für den Gebäudetyp E aus Hamburg!
Der Hamburg Standard zum kostenreduzierten Bauen – eine Blaupause auch für andere Bundesländer?! Welche rechtlichen Möglichkeiten der Umsetzung bestehen? Darauf gehen wir nach einer Beschreibung des Hamburg Standards und des Gebäudetyps E mit konkreten Vorschlägen ein.
Urteilsanmerkung zur Restrukturierungsfähigkeit gem. § 30 StaRUG bei unternehmerischer Tätigkeit von natürlicher Person in der ZIP
Ist der Anwendungsbereich des StaRUG bei Halten von Geschäftsanteilen durch eine natürliche Person eröffnet, wenn diese zugleich Geschäftsführer ist?