ERFOLG BRAUCHT FREIHEIT
Unternehmerischer Erfolg basiert auf unternehmerischer Freiheit:
Die eigenen Ziele setzen, die besten Wege gehen – das sind Grundlagen unternehmerischen Handelns. Den rechtlichen Rahmen nicht als Beschränkung zu begreifen, sondern frei zu denken und immer neue Lösungen für den Mandanten zu entwickeln – das ist die Grundlage anwaltlichen Handelns.
So wird aus freiem Handeln und freiem Denken unternehmerischer Erfolg.
Online-Seminar „Leasing in Krise und Insolvenz“ am 16. und 17.03.2023
Am 16. und 17.03.2023 hält der MKRG-Partner Dr. Stefan Krüger für die Akademie Heidelberg ein Online-Seminar zum Thema „Leasing in Krise und Insolvenz“. (…) In diesem Seminar erarbeiten Sie alles im Zusammenhang mit der Problematik der Krise und Insolvenz eines Leasingnehmers. Was geschieht dabei mit den vorhandenen Leasingverträgen? Was sind die Auswirkungen auf ein bestehendes Leasing? Der Referent klärt diese Fragen und gibt einen umfassenden Überblick über die Rechte und Pflichten des Leasinggebers in der Insolvenz des Leasingnehmers.
DDIM.Kongress // 2022
Am 28. und 29. Oktober 2022 findet der DDIM.Kongress // 2022 statt. Es handelt sich um die bedeutendste Veranstaltung der gesamten Interim-Management-Branche in Deutschland. Regelmäßig besuchen über 400 Gäste die Veranstaltung.
FLF-Aufsatz: Neues zur Garantie des Geschäftsführers beim Factoring
In der aktuellen Auflage der FLF kommentiert MKRG-Partner Dr. Stefan Krüger ein aktuelles Urteil des OLG Brandenburg. Dieses hat sich Anfang März diesen Jahres mit der Frage der Haftung des Geschäftsführers gegenüber einem Factor im Fall einer Garantie für Veritätsschäden befasst und diese in einem entsprechenden Urteil (4 U 139/21; BeckRS 20225800) bestätigt. Dr. Krüger stellt den dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor, ordnet das Urteil in den dazugehörigen rechtlichen Kontext mit Bezug zur Factoring-Branche ein und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis.
News im Immobilienrecht
Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirkende Maßnahmen erlassen. Die Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von 6 Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Diese Verordnung wurde gemeinsam mit einer weiteren Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Energiesparmaßnahmen erlassen und bildet neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauches in der Stromerzeugung die dritte Säule des Energiesicherungsgesetzes.