BGH: Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme gemäß § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam
Eine Entscheidung des BGH von Januar 2023 hat im Markt für Unsicherheit gesorgt. Entgegen der bisherigen Praxis wird künftig bei Mängeln vor Abnahme und einer gewünschten Selbstvornahme keine Kündigung des Bauvertrages mehr – so einfach – möglich sein, wenn (…)