Änderungen des Geldwäschegesetzes
Das Geldwäschegesetz wurde am 25.06.2021 durch Art. 1 Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wieder einmal umfassend geändert. Die in diesem Beitrag vorgestellten (Neu-)Regelungen gelten ab dem 01.08.2021. Das Gesetz enthält Zuckerbrot und Peitsche.