Online-Seminar „StaRUG und Factoring“ am 11.10.2022
Seit dem 1.1.2021 ist das StaRUG in Kraft. Auch angesichts des sehr kurzen Gesetzgebungsverfahrens muss sich die Praxis hierauf einstellen, besonders weil die StaRUG-Fälle zunehmen. Dies gilt für die Restrukturierung von Debitoren vor allem aber von Kunden und Kundinnen, zumal diese für Factoring-Gesellschaften ein Klumpenrisiko darstellen können. Entscheidend sind jeweils das „Schicksal“ von Verträgen, Forderungen und Sicherheiten. Die entsprechenden Grundlagen werden im Rahmen dieses Seminars dargestellt, und zwar speziell für Factoring-Gesellschaften. Praktische Auswirkungen und konkrete Handlungsoptionen stehen hierbei im Fokus.