News im Immobilienrecht
Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirkende Maßnahmen erlassen. Die Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von 6 Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Diese Verordnung wurde gemeinsam mit einer weiteren Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Energiesparmaßnahmen erlassen und bildet neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauches in der Stromerzeugung die dritte Säule des Energiesicherungsgesetzes.