News im Immobilienrecht
VERORDNUNG ZUR SICHERUNG DER ENERGIEVERSORGUNG ÜBER KURZFRISTIG WIRKENDE MAßNAHMEN – Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft
Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirkende Maßnahmen erlassen. Die Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von 6 Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Diese Verordnung wurde gemeinsam mit einer weiteren Verordnung über mittelfristig wirksame Effizienz- und Energiesparmaßnahmen erlassen und bildet neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauches in der Stromerzeugung die dritte Säule des Energiesicherungsgesetzes.
Unsere MKRG news bieten einen kompakten Überblick (u.a. mit 12 FAQs) zu den Auswirkungen der neusten Energiekrisen-Verordnung auf die Immobilienwirtschaft. Mit unseren FAQs beantworten wir u.a. die Fragen, wer in der anstehenden Heizperiode wie heizen muss bzw. darf und wen welche Verpflichtungen treffen.
Für ergänzende Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Dr. Daniel W. Hornschuh
Rechtsanwalt, Partner
Real Estate & Construction
Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Mobil: +49 (0) 177 673 55 75
E-Mail: hornschuh@mkrg.com
Dr. Martin Blüm, LL.M. (London)
Rechtsanwalt
Real Estate & Construction
Administration & Procurement
Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Mobil: +49 (0) 172 463 90 56
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