Einträge von Matthias Orlowski

Online-Seminar „StaRUG und Factoring“ am 02.02.2022

Seit dem 1.1.2021 ist das StaRUG in Kraft. Auch angesichts des sehr kurzen Gesetzgebungsverfahrens muss sich die Praxis hierauf einstellen, besonders weil die StaRUG-Fälle zunehmen. Dies gilt für die Restrukturierung von Debitoren vor allem aber von Kunden und Kundinnen, zumal diese für Factoring-Gesellschaften ein Klumpenrisiko darstellen können. Entscheidend sind jeweils das „Schicksal“ von Verträgen, Forderungen und Sicherheiten. Die entsprechenden Grundlagen werden im Rahmen dieses Seminars dargestellt, und zwar speziell für Factoring-Gesellschaften. Praktische Auswirkungen und konkrete Handlungsoptionen stehen hierbei im Fokus.

DDIM.Kongress // 2021

Am 19. November 2021 findet der DDIM.Kongress // 2021 statt. Es handelt sich um die bedeutendste Veranstaltung der gesamten Interim-Management-Branche in Deutschland. Regelmäßig besuchen über 400 Gäste die Veranstaltung.

Factoring in Krise und Insolvenz

Am 22. November 2021 referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger im Rahmen eines Online-Seminars der Quadriga Hochschule in Berlin über Factoring in Krise und Insolvenz. Das Seminar möchte den Teilnehmer/innen nicht nur einen Einstieg in die für viele fremde Materie des Insolvenzrechts und die Verfahrensabläufe im Insolvenzverfahren geben, (…)

28.10.2021: Dr. Matthias Orlowski referiert im Rahmen des Fortbildungsplus der 16. Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht des DAI in Berlin

MKRG-Partner Dr. Matthias Orlowski referiert am 28. Oktober 2021 im Rahmen des Fortbildungsplus der 16. Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht des Deutschen Anwaltinstituts (DAI) in Berlin zu dem Thema „Neues zum Architektenhonorarrecht“. (…)

21.10.2021: Dr. Matthias Orlowski referiert auf dem 14. Europäischen Kongress des Forum-Holzbau in Köln

MKRG-Partner Dr. Matthias Orlowski referiert am 21. Oktober 2021 auf dem 14. Europäischen Kongress des Forum-Holzbau im Block D2 zum Thema „Lernen aus der Corona-Krise – Ansprüche und Risiken von Bauverträgen“. Der Kongress steht unter der Überschrift „Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum“ und findet am 20./21. Oktober 2021 im Gürzenich in Köln statt.

Fachbeitrag „HOAI 2021: Verbindlich unverbindlich? – Überblick über die Änderungen der neuen HOAI und des Ermächtigungsgesetzes“ in ZfBR Heft 4/2021 erschienen

Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Beibehaltung verbindlicher Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (HOAI 2013) gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen habe. Damit war die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die HOAI 2013 unter Beachtung der Vorgaben des Urteils zu ändern. Zum 1. Januar 2021 ist hierauf die neue HOAI 2021 in Kraft getreten.

Änderungen des Geldwäschegesetzes

Das Geldwäschegesetz wurde am 25.06.2021 durch Art. 1 Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wieder einmal umfassend geändert. Die in diesem Beitrag vorgestellten (Neu-)Regelungen gelten ab dem 01.08.2021. Das Gesetz enthält Zuckerbrot und Peitsche.

Online-Seminar StaRUG und Factoring am 12.10.2021

Seit dem 1.1.2021 ist das StaRUG in Kraft. Auch angesichts des sehr kurzen Gesetzgebungsverfahrens muss sich die Praxis hierauf einstellen. Dies gilt für die Restrukturierung von Debitor:innen, vor allem aber von Kund:innen. Entscheidend sind jeweils das „Schicksal“ von Verträgen, Forderungen und Sicherheiten. Die entsprechenden Grundlagen sollen im Rahmen dieses Seminars dargestellt werden, und zwar speziell für Factoringgesellschaften.

6% Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) – verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 8.7.2021 den lange erwarteten Beschluss zu diesen Sachverhalten erlassen (1 BvR 2237/14, 2422/17).
Das BVerfG hat keine Verfassungswidrigkeit für Stundungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen sowie Säumniszuschlägen angenommen. Die Stundungs- und Aussetzungszinsen seien auf einen Antrag des Steuerpflichtigen basiert, die Hinterziehungszinsen seien in Kauf genommen worden.

Erschwernisse der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von share deals

Die Änderungen des Grunderwerbsteuerrechts betreffen nicht die Regeln zur Höhe der Steuer. Diese wird von den Bundesländern für ihr jeweiliges Gebiet festgelegt; die Sätze haben mit 3,5% bis 6,5% in einem Bundesstaat eine nicht mehr ganz unbedenkliche Spannbreite erlangt und führen beim Immobilienerwerb zu einer erheblichen Belastung. Diese Belastung ist im Rahmen der erheblich gestiegenen Grundbesitzkaufpreise nicht nur absolut gestiegen, sondern auch relativ zu dem ‚wahren Wert‘ der Immobilien. Gerade vor diesem Hintergrund war oder ist es interessant …