Einträge von Matthias Orlowski

Erste (!) Anpassung an die Zinsentwicklung endlich bei den Steuerzinsen

Steuernachzahlungen und -erstattungen bei den sog. Veranlagungsteuern (Ertragsteuern und Umsatzsteuer) werden nach § 233a AO ab Monat 16 (wegen Corona 2019 ab Monat 22, 2020 ab Monat 19) nach Ende des Veranlagungsjahrs mit 6% – unverändert im Wesentlichen seit Jahrzehnten – verzinst, sog. Nachzahlungszinsen.

Factoring in Krise und Insolvenz

Am 23. Juni 2022 referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger im Rahmen eines Online-Seminars des Deutscher Factoring Verband e.V. in Kooperation mit dem DAHD Bildungszentrum Groß- und Außenhandel GmbH über Factoring in Krise und Insolvenz.
Das Seminar möchte den Teilnehmer/innen nicht nur einen Einstieg in die für viele fremde Materie des Insolvenzrechts und die Verfahrensabläufe im Insolvenzverfahren geben, sondern (….)

Das Gewerberaummietrecht in der COVID-19-Pandemie

Zu der am 12. Januar 2022 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezüglich der Auswirkungen auf die Mietzahlungspflicht nach behördlicher Schließungsanordnung zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie: Der BGH hatte über einen Fall des OLG Dresden zu entscheiden, in dem der Vermieter vom Mieter, Betreiber einer Einzelhandelskette für Textilien aller Art, sowie Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs, Mieten für den Monat April 2020 begehrte. (…)

Interim Manager: Chancen und Risiken in eigener Sache

Am 24. Februar 2022 und 25. Februar 2022 referieren Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger und Herr Rechtsanwalt Nils Möhring im Rahmen zweier Online-Seminare über Chancen und Risiken in eigener Sache.

Das Programm lautet wie folgt:

FLF-Aufsatz zum Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen – Auswirkungen auf Leasing

In der aktuellen Auflage der FLF nehmen Herr Dr. Stefan Krüger und Frau Marie Schmidt zu dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) und den Auswirkungen auf das Leasing Stellung. (…) Die Autoren beleuchten das StaRUG näher und die möglichen Herausforderungen für Leasing-Gesellschaften.

Online-Seminar „StaRUG und Factoring“ am 02.02.2022

Seit dem 1.1.2021 ist das StaRUG in Kraft. Auch angesichts des sehr kurzen Gesetzgebungsverfahrens muss sich die Praxis hierauf einstellen, besonders weil die StaRUG-Fälle zunehmen. Dies gilt für die Restrukturierung von Debitoren vor allem aber von Kunden und Kundinnen, zumal diese für Factoring-Gesellschaften ein Klumpenrisiko darstellen können. Entscheidend sind jeweils das „Schicksal“ von Verträgen, Forderungen und Sicherheiten. Die entsprechenden Grundlagen werden im Rahmen dieses Seminars dargestellt, und zwar speziell für Factoring-Gesellschaften. Praktische Auswirkungen und konkrete Handlungsoptionen stehen hierbei im Fokus.

DDIM.Kongress // 2021

Am 19. November 2021 findet der DDIM.Kongress // 2021 statt. Es handelt sich um die bedeutendste Veranstaltung der gesamten Interim-Management-Branche in Deutschland. Regelmäßig besuchen über 400 Gäste die Veranstaltung.

Factoring in Krise und Insolvenz

Am 22. November 2021 referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger im Rahmen eines Online-Seminars der Quadriga Hochschule in Berlin über Factoring in Krise und Insolvenz. Das Seminar möchte den Teilnehmer/innen nicht nur einen Einstieg in die für viele fremde Materie des Insolvenzrechts und die Verfahrensabläufe im Insolvenzverfahren geben, (…)

21.10.2021: Dr. Matthias Orlowski referiert auf dem 14. Europäischen Kongress des Forum-Holzbau in Köln

MKRG-Partner Dr. Matthias Orlowski referiert am 21. Oktober 2021 auf dem 14. Europäischen Kongress des Forum-Holzbau im Block D2 zum Thema „Lernen aus der Corona-Krise – Ansprüche und Risiken von Bauverträgen“. Der Kongress steht unter der Überschrift „Effizientes Bauen mit Holz im urbanen Raum“ und findet am 20./21. Oktober 2021 im Gürzenich in Köln statt.

Fachbeitrag „HOAI 2021: Verbindlich unverbindlich? – Überblick über die Änderungen der neuen HOAI und des Ermächtigungsgesetzes“ in ZfBR Heft 4/2021 erschienen

Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Beibehaltung verbindlicher Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (HOAI 2013) gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen habe. Damit war die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die HOAI 2013 unter Beachtung der Vorgaben des Urteils zu ändern. Zum 1. Januar 2021 ist hierauf die neue HOAI 2021 in Kraft getreten.