Fachbeitrag „HOAI 2021: Verbindlich unverbindlich? – Überblick über die Änderungen der neuen HOAI und des Ermächtigungsgesetzes“ in ZfBR Heft 4/2021 erschienen

17.09.2021

Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Beibehaltung verbindlicher Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (HOAI 2013) gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen habe. Damit war die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die HOAI 2013 unter Beachtung der Vorgaben des Urteils zu ändern. Zum 1. Januar 2021 ist hierauf die neue HOAI 2021 in Kraft getreten.

In dem in Heft 4/2021 der Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht (ZfBR 2021, S. 315ff.) erschienenen umfangreichen Fachbeitrag „HOAI 2021: Verbindlich unverbindlich?“ beleuchtet unser Partner Dr. Matthias Orlowski die aktuellen Änderungen der neuen HOAI 2021 und ihre Auswirkungen auf die Vertragspraxis.

Bei Fragen zum Architektenrecht, zu bestehenden oder noch abzuschließenden Architekten- und Ingenieurverträgen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner Dr. Matthias Orlowski.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Matthias Orlowski

Rechtsanwalt, Partner

Real Estate & Construction
Administration & Procurement

Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Telefax: +49 (0) 211 8 82 92-6
orlowski@mkrg.com