Arbeitsrecht / Employment Law
Kompetenz, Mandantenorientierung, ständige Erreichbarkeit und optimale Lösungen zeichnen auch den Fachbereich Arbeitsrecht bei MKRG aus.
Das Arbeitsrecht ist geprägt von einem permanenten Wandel in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Gemeinsam mit Ihnen meistern wir diese Herausforderungen und entwickeln effektive Lösungen.
Unser Team aus spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bietet Ihnen in allen Bereichen des Arbeitsrechts eine Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Dabei liegt unser Fokus nicht nur auf dem Juristischen, sondern wir beraten auch strategisch und mit Weitblick. Als unternehmerisch denkende Berater haben wir dabei auch alle wirtschaftlichen Aspekte im Blick.
Soweit erforderlich, setzen wir Ihre Interessen auch vor Gericht durch.
Unsere Mandanten profitieren in vielfältiger Weise von den Erfahrungen, die wir im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit im Individual- und im Kollektivarbeitsrecht gesammelt haben.
INDIVIDUALARBEITSRECHT
Zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit gehören die Beratung im bestehenden Arbeitsverhältnis bis hin zur Beendigung, insbesondere:
- Gestaltung und Prüfung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen,
- Kündigungen,
- Abmahnungen,
- Zeugnisse,
- Zusatzvereinbarungen (z.B. Home-Office, Dienstwagen; Bonus),
- Whistleblowing etc.
Im Individualarbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
KOLLEKTIVARBEITSRECHT
Mit unserer Expertise, unter anderem als Fachanwälte für Arbeitsrecht, schaffen wir Antworten für alle kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Dies umfasst jede Form von Strategien und Lösungen wie z. B. bei:
- Betriebsvereinbarungen,
- Haustarifverträgen,
- Einigungsstellenverfahren,
- Restrukturierungen (Interessenausgleich/Sozialplan),
- arbeitsrechtlichen Besonderheiten in der Insolvenz etc.
ORGANMITGLIEDER UND LEITENDE ANGESTELLTE
Wir beraten zudem Organe wie Vorstände, Geschäftsführer und auch leitende Angestellte, gerade auch in Kombination mit gesellschaftsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragestellungen:
- Ausgestaltung von Anstellungs- und Dienstverträgen,
- Ausscheidens- und Abwicklungsvereinbarungen,
- Beratung und Vertretung in haftungsrechtlichen Angelegenheiten, einschließlich der Abwehr von Schadensersatzforderungen etc. sowie bei der Geltendmachung finanzieller Ansprüche
FREMDPERSONALEINSATZ
Wir beraten umfassend im Bereich Fremdpersonaleinsatz, insbesondere zu allen Fragen rund um das Interim Management. Zu unseren Mandanten zählen eine Vielzahl von Interim Managern, Personaldienstleistern/Providern sowie auch Unternehmen und deren Organe. Wir besitzen langjährige Erfahrungen bei der Erstellung von Musterverträgen und Vertragsverhandlungen, auch und gerade bei schwierigen Projekten. In Streitfällen unterstützen wir sowohl außergerichtlich als auch – soweit erforderlich – gerichtlich. Dies betrifft vornehmlich zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten bei der Anspruchsdurchsetzung und -abwehr. Zudem beraten wir umfassend zum Thema „Scheinselbständigkeit“ (einschließlich Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung und nachgelagerte sozialrechtliche Rechtsstreitigkeiten).
Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Beratung im Bereich Arbeitnehmerüberlassung.
UNTERSTÜTZUNG VON HR-ABTEILUNGEN, FORTBILDUNGEN UND SEMINARE
Für HR-Abteilungen spezieller Mandantengruppen (wie z.B. Hotellerie und Gastronomie) sind wir ständige Berater und Sparring-Partner im Tagesgeschäft.
Neben unserer anwaltlichen Tätigkeit bieten wir für Unternehmen und Personaler auch arbeitsrechtliche Fortbildungs- und Seminarveranstaltungen wie z.B.:
- „Die Grundlagen des Arbeitsrechts für Führungskräfte“,
- „Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht“ sowie
- regelmäßige Update-Seminare.
Zudem halten wir regelmäßig Seminare zu Themen aus dem Bereich Interim Management.
Gerne orientieren wir uns auch an Ihren konkreten Fragestellungen und entwerfen Ihr Wunschseminar. Sprechen Sie uns an!