Neufassung der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)
27.09.2016

Streitigkeiten zwischen Bauherrn, Bauunternehmen und anderen Baubeteiligten können in einer Vielzahl von Fällen sachgerecht gelöst werden, ohne dass es der meist wesentlich zeit- und kostenintensiveren Einschaltung staatlicher Gericht bedarf. Die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. (DGfB) und der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (DBV) haben zu diesem Zweck gemeinsam die Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) erarbeitet und herausgegeben, die seit dem 1. Juli 2016 in einer vollständig überarbeiteten Fassung vorliegt.

Die neu gefasste SL Bau stellt den Konfliktparteien nunmehr fünf unterschiedliche Streitlösungsverfahren zur Verfügung:

  • Mediation
  • Schlichtung
  • Adjudikation
  • Schiedsgerichtsverfahren
  • Schiedsgutachtenverfahren

Die Mediation und die Schlichtung, die kooperatives Verhalten der Konfliktparteien fördern und auf eine einvernehmliche Streitlösung hinwirken soll, waren neben der Schiedsgerichtsordnung bereits Gegenstand der im Jahr 2010 erstmals herausgegebenen SL Bau. Die Adjudikation, die durch eine schnelle, vorläufig bindende Entscheidung während der Planungs- und Bauphase eine Verzögerung des Baufortschritts verhindern soll, wurde im Jahr 2013 in die SL Bau aufgenommen.

Das in der Fassung der SL Bau vom 1. Juli 2016 neu hinzugetretene Schiedsgutachtenverfahren eröffnet den Konfliktparteien die Möglichkeit, im Hinblick auf technische, rechtliche oder baubetriebliche Streitfragen auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Schiedsgutachter bestimmte Feststellungen treffen zu lassen, die für die Konfliktparteien verbindlich sind.

Ergänzt werden die Regelungen zu den einzelnen Streitlösungsverfahren durch Mustervereinbarungen zur vertraglichen Bindung der Konfliktparteien an die SL Bau sowie durch Musterverträge für die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Konfliktparteien und einem Mediator, Schlichter, Adjudikator, Schiedsgutachter oder einem Schiedsgericht.

Die SL Bau und die Mustervereinbarungen bzw.. Musterverträge können im Internet unter www.dg-baurecht.de oder www.betonverein.de kostenfrei abgerufen werden.

Zugleich steht den Konfliktparteien eine von der DGfB und dem DBV eingerichtete „Gemeinsame Liste von Streitlösern nach der SL Bau“ (Streitlöser-Liste) zur Verfügung, die in die einzelnen Verfahrensarten zur Streitlösung unterteilt ist. Über die Aufnahme in diese Streitlöser-Liste entscheidet eine Gemeinsame Kommission der DGfB und des DBV aufgrund strenger Reglungen und anhand eines transparenten Verfahrens.

Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Mütze wird seit Juli 2016 auch in der neu eingerichteten Streitlöser-Liste als Schlichter und Schiedsrichter geführt.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Michael Mütze

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