Veranstaltung „Reform des Werkvertragsrechts – neue Chancen, neue Risiken?“
11.04.2017

Wir hatten den Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung bereits in unseren MKRG News vorgestellt. Der Deutsche Bundestag hat nunmehr am 9. März 2017 nach zweiter und dritter Beratung trotz aller Kritik diese Reform mit nur wenigen Änderungen verabschiedet. Das Gesetz wird noch dem Bundesrat zugeleitet und soll für alle ab dem 1. Januar 2018 geschlossenen Verträge gelten.

Die Änderungen des Bauvertragsrechts betreffen insbesondere:

  • Einseitiges Anordnungsrecht des Auftraggebers
  • Neuregelung der Fälligkeit des Werklohns
  • Neuregelung der Voraussetzungen für Abschlagszahlungen
  • Neuregelung der fingierten Abnahme
  • Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme
  • Kündigung aus wichtigem Grund
  • Schriftform der Kündigung
  • Unabdingbare Sonderregelungen für Verbraucherbauverträge
  • Teilabnahme des Architekten-/Ingenieurwerkes in der Leistungsphase 8
  • Gesamtschuldnerische Haftung des Planers mit dem Bauunternehmer
  • Gesetzliche Definitionen des Bau-, Architekten-/Ingenieur- sowie Bauträgervertrages

Damit einher gehen auch prozessuale Änderungen:

  • Einstweilige Verfügung über das Anordnungsrecht des Auftraggebers mit ausschließlicher Zuständigkeit der Landgerichte in 1. Instanz
  • Einrichtung spezialisierter Baukammern bei allen Landgerichten
  • Einrichtung spezialisierter Bausenate bei allen Oberlandesgerichten

Allen am Bau Beteiligten ist es vor dem Hintergrund der vorstehend skizzierten Gesetzesänderungen dringend zu empfehlen, bis Ende des Jahres die eigenen Vertragsmuster, Korrespondenzschreiben und Vertragsbedingungen an die neue Rechtslage anzupassen und ihre Mitarbeiter zu schulen. Soweit der Gesetzgeber neue Leitbilder schafft, besteht das Risiko, dass bisher gültige Vertragsbedingungen unwirksam werden.

Um Ihnen den Einstieg in die Änderungen des Werkvertragsrechts zu erleichtern, möchten wir auf unsere Veranstaltung

MKRG-Aktuell

„Gesetz zur Reform des Werkvertragsrechts – neue Chancen, neue Risiken?“

am 16. Mai 2017, 8:45 Uhr

hinweisen, zu der wir Sie gerne begrüßen. Bitte senden Sie Ihre Anmeldung bis zum 5. Mai 2017 an orlowski@mkrg.com oder per Telefax an 0211 / 88 29 26. Den Anmeldeflyer erhalten Sie hier.

Weitergehende Informationen:

Synopse: Synopse Werkvertragsrecht BGB a.F. – BGB n.F.
Gesetzgebungsverfahren (Verlinkung auf externe Internetseiten):

  • Referentenentwurf
  • Regierungsentwurf
  • Stellungnahme Bundesrat
  • Beschlussempfehlung Bundestag

Hierzu kontaktieren Sie bitte:

Dr. Matthias Orlowski

Rechtsanwalt, Partner

Real Estate & Construction
Administration & Procurement

Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Telefax: +49 (0) 211 8 82 92-6
orlowski@mkrg.com