Erben erhalten Zugriff auf Social Media Accounts verstorbener Angehöriger
12.07.2018

Der Bundesgerichtshof hat mit einer Entscheidung vom 12. Juli 2018 festgestellt, dass Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram und andere den Erben verstorbener Nutzer Zugriff auf deren Account gewähren müssen.

Bislang wurden die Accounts Verstorbener in einen Ruhemodus geschaltet, die Angehörigen hatten keine Möglichkeit, den Account zu löschen oder die Inhalte auf dem Account zu verändern.

Dieser Praxis ist der Bundesgerichtshof nun entgegengetreten und hat festgestellt, dass die Nutzung der Social Media Accounts auf der Basis eines Vertrages zwischen dem Betreiber und dem Nutzer erfolgt. Wie bei anderen Verträgen auch, gehen aber, so jetzt der Bundesgerichtshof, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf die Erben über. Insbesondere stünden dem nicht höchstpersönliche Rechte des Verstorbenen entgegen, die einen Übergang im Wege der Erbfolge ausschließen würden.

Damit haben die Erben es jetzt in der Hand, Zugang zu dem Social Media Account eines verstorbenen Angehörigen einzufordern und sich die Zugangsdaten übermitteln zu lassen.

Es bleibt allerdings abzuwarten, ob diese Möglichkeit dauerhaft Bestand hat. Es ist vielmehr zu erwarten, dass die Betreiber der Social Media Plattformen ihre Nutzungsbedingungen in einer Weise ändern werden, die ihnen die Fortsetzung der bisherigen Übung gestattet.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17

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