DDIM.Kongress // 2018
11.10.2018

Vom 9. bis 10. November 2018 findet der DDIM.Kongress // 2018 statt. Es handelt sich um die bedeutendste Veranstaltung der gesamten Interim-Management-Branche in Deutschland. Regelmäßig besuchen über 300 Gäste die Veranstaltung.

Hier treffen sich Interim Manager, Provider und Gäste aus Unternehmen, Wissenschaft und Politik. Sie erhalten Einsicht in neueste Marktentwicklungen, hören spannende Vorträge und finden in vielfältigen Fachdiskussionen und Workshops Gelegenheit zum ausgiebigen Networking.

Am 10. November 2018 wird Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger zu aktuellen Rechtsthemen aus der Sanierungsbranche für Interim Manager referieren.

Unter der Überschrift „Wie schaffe ich es, in diesem Minenfeld professionell zu agieren?“ wird Folgendes behandelt:

Das Jahr 2018 ist geprägt durch viele, für die Sanierungsbranche außerordentlich wichtige Urteile und gesetzgeberische Entwicklungen, die insbesondere für als CRO’s tätige Interim Manager von großer Bedeutung sind. Dies beginnt bei der Haftung des CRO im Rahmen von Eigenverwaltungen, über die der BGH erstmals entschieden hat. Zudem hat der BGH bei der Prüfung von Zahlungsunfähigkeit der sog. „Bugwellentheorie“ eine Absage erteilt, was für die Praxis erhebliche Auswirkungen hat. Eine Absicherung gegen insolvenzspezifische Haftungsansprüche über die D&O-Versicherung wird mittlerweile von mehreren Oberlandesgerichten weitgehend eingeschränkt. Ferner wurde die neue Fassung des IDW S6 verabschiedet und hat sich der BGH aktuell nochmals mit dem Thema Sanierungsgutachten auseinandergesetzt. Schließlich gibt es auch Neues zum Thema Sanierungserlass: Zu der – von vornherein unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Europäischen Kommission – gesetzgeberischen Regelung einer steuerrechtlichen Privilegierung von Sanierungsgewinnen hat sich die Europäische Kommission zwischenzeitlich in einer bemerkenswerten Form geäußert. Der Workshop richtet sich vor allem an Interim Manager, die im Bereich Sanierung tätig sind oder sein wollen, sowie entsprechende Provider und Berater.

Selbstverständlich wird ausreichend Zeit für Diskussionen zur Verfügung stehen.

Wie auch im Vorjahr wird MKRG zudem an beiden Tagen auf dem „Marktplatz Interim Management“ mit einem Stand präsent sein und sich den Fragen der Teilnehmer des DDIM.Kongresses 2018 stellen.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Stefan Krüger

Rechtsanwalt, Partner

Corporate & Entrepreneurship
Banking & Finance

Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Telefax: +49 (0) 211 8 82 92-6
Mobil: +49 (0) 151 46 75 84 74
krueger@mkrg.com

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