Online-Seminar „StaRUG und Factoring“

24.06.2021

Seit dem 1.1.2021 ist das StaRUG in Kraft. Auch angesichts des sehr kurzen Gesetzgebungsverfahrens muss sich die Praxis hierauf einstellen. Dies gilt für die Restrukturierung von Debitor:innen, vor allem aber von Kund:innen. Entscheidend sind jeweils das „Schicksal“ von Verträgen, Forderungen und Sicherheiten. Die entsprechenden Grundlagen sollen im Rahmen dieses Seminars dargestellt werden, und zwar speziell für Factoringgesellschaften. Dabei kommt praktischen Auswirkungen und Handlungsoptionen ein besonderes Augenmerk zu.

Lernziele:

  • Grundzüge des neuen StaRUG erfahren.
  • Mögliche Auswirkungen auf das Factoring identifizieren, und zwar auf Kunden- und Debitorenebene.
  • Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung, das Risikomanagement und die praktische Handhabung einwerten.
  • Praktische Handlungsoptionen erfahren.

Programmübersicht

Tag 1
09:00 bis 13:30

  • Implementierung von Frühwarnsystemen
  • Anwendungsbereich und Voraussetzungen für die Einleitung eines StaRUG-Verfahrens
  • Verfahrensablauf
  • Verfahrensbeteiligte (Unternehmen, Restrukturierungsbeauftragte:r, Sanierungsmoderator:in und -berater:in, Restrukturierungsrichter:in, Gläubigerbeirat)
  • Stabilisierungsanordnungen, insb. Vollstreckungs- und Verwertungssperre, Sicherheitenverwertung und Abgrenzungsvereinbarungen
  • Vertragsrechtliche Auswirkungen, insb. Vertragsfortführungen, -anpassungen und -beendigungen
  • Restrukturierungsplan: Inhalte und Formalien, Eingriffsmöglichkeiten in Gläubigerrechte (v. a. (nicht) gestaltbare Forderungen und Rechtsverhältnisse sowie neue Finanzierungen, Gruppenbildung/Mehrheiten/“cross-class-cramdown“, Vorabstimmung, Annahme und Bestätigung)
  • Anfechtungsfragen, insb. Sonderregelungen im StaRUG, Besonderheiten bei neuen Finanzierungen, Verhältnis zum allgemeinen Anfechtungsrecht und zum CovInsAG
  • Haftungsfragen, insb. von Geschäftsführer:innen, Restrukturierungsbeauftragten, Sanierungsmoderator:innen und Restukturierungsrichter:innen

Zielgruppe

An wen richtet sich die Veranstaltung?
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter:innen von Factoringgesellschaften, Banken und sonstigen Finanzierern.

Methode

Wie werden die Weiterbildungsinhalte vermittelt?

  1. Vortrag
  2. Diskussionen
  3. Erfahrungsaustausch

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen sollte man erfüllen?
Für dieses Online-Seminar benötigen die Teilnehmer:innen einen Bildschirm und Lautsprecher sowie eine stabile Internetverbindung, ein Mikrofon und eine Kamera. Für eine intensive Interaktion werden alle Teilnehmenden mit Bild und Ton zugeschaltet.
Das Online-Seminar wird über das Tool Bigmarker stattfinden. Kurz vor Seminarstart erhalten Sie einen Link mit den Zugangsdaten, ein Download ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zu dem Seminar sowie zur Anmeldung finden Sie unter diesem Link.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Stefan Krüger

Rechtsanwalt, Partner

Corporate & Entrepreneurship
Banking & Finance

Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Telefax: +49 (0) 211 8 82 92-6
Mobil: +49 (0) 151 46 75 84 74
krueger@mkrg.com

Trinkausstraße 7
40213 Düsseldorf

Seit 2001 ist er als Rechtsanwalt tätig. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Sanierungsberatung, Insolvenz-, Gesellschafts-, Arbeits- und Finanzierungsrecht, insbesondere Factoring und Leasing. Herr Dr. Krüger berät zudem in allen Fragen rund um das Interim Management. Er publiziert und referiert regelmäßig zu diesen Themen.