Baurechtlicher Dialog am 3. November 2026

14.09.2026

Am 3. November 2026 ab 13.30 Uhr findet der diesjährige „Baurechtliche Dialog“ des
Arbeitskreises Bauvertragsrecht Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Bausenaten des
Oberlandesgerichts Düsseldorf im dortigen Plenarsaal (Cecilienallee 3, 40479 Düsseldorf)
statt, zu dem wir Sie hiermit herzlich einladen. Die Veranstaltung leiten Herr Vorsitzender
Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Dr. Tobias Rodemann (22. Zivilsenat) und unser
Partner Rechtsanwalt Dr. Matthias Orlowski.

Referierende sind neben Frau Richterin am Bundesgerichtsgerichtshof Dagmar Sacher (VII.
Zivilsenat) und Frau Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf Birgitta
Bergmann-Streyl (5. Zivilsenat) unser Kollege Herr Rechtsanwalt Finn Heber.

Zeitlicher Ablaufplan der Veranstaltung

13.30 Uhr

Begrüßung

Herr Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Werner Richter

Weitere Begrüßung

Herr Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Dr. Tobias Rodemann (22. Zivilsenat) und Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Orlowski

14.00 Uhr

Aktuelle Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtsgerichtshofes zum Bauträgerrecht

Referentin: Frau Richterin am Bundesgerichtsgerichtshof Dagmar Sacher, VII. Zivilsenat

15.00 Uhr

Kaffeepause

15.30 Uhr

Die Durchgriffsfälligkeit gemäß § 641 Abs. 2 BGB – in aktuellen Entscheidungen der OLG‘s aus dem Dornröschenschlaf geweckt!

Referentin: Frau Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf Birgitta Bergmann-Streyl, 5. Zivilsenat

16.30 Uhr

Die Abnahme bei Bauträgerverträgen mit Blick auf die Entscheidung des BGH, Urt. v. 26.03.2026 – VII ZR 68/24

Referent: Herr Rechtsanwalt Finn Heber, Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf

17.30 Uhr

Fazit und Abschlussrunde

Herr Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Dr. Tobias Rodemann (22. Zivilsenat) und Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Orlowski

18.00 Uhr

Get-Together mit der Möglichkeit zu weiteren Gesprächen

Wir hoffen auf Ihr zahlreiches Erscheinen und freuen uns auf lebhafte Diskussionen. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung auf maximal 80 Teilnehmer begrenzt werden muss und die Plätze für die Veranstaltung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen verteilt werden.

Sollte die Zahl der Anmeldungen die Teilnehmerzahl übersteigen, können wir Sie in eine Warteliste aufnehmen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist – wie in der Vergangenheit – kostenlos. Sollten Sie sich bereits angemeldet haben, aber nicht teilnehmen können, bitten wir Sie höflich, uns dies umgehend mitzuteilen, damit ggf. weitere Teilnehmer nachrücken können.

Die Vorträge und Diskussionen sind für 4,0 Zeitstunden (entspricht 5,0 Fortbildungspunkten für Architektinnen und Architekten) angesetzt.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung aus.

Hinweis an teilnehmende Architektinnen und Architekten: Die Architektenkammer NRW hat die Veranstaltung zur Registriernummer 26-502450-001 als Fortbildung für Mitglieder der Fachrichtungen Architektur / Innenarchitektur / Landschaftsarchitektur / Stadtplanung anerkannt

Bitte melden Sie sich bis spätestens 9. Oktober 2026 an.

Weitere Informationen zu dem Seminar sowie zur Anmeldung finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Matthias Orlowski

Rechtsanwalt, Partner

Real Estate & Construction
Administration & Procurement

Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Telefax: +49 (0) 211 8 82 92-6
orlowski@mkrg.com

Finn Heber

Rechtsanwalt

Real Estate & Construction
Administration & Procurement

Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Telefax: +49 (0) 211 8 82 92-6
heber@mkrg.com