Baurechtlicher Dialog am 3. November 2026
14.09.2026
Am 3. November 2026 ab 13.30 Uhr findet der diesjährige „Baurechtliche Dialog“ des
Arbeitskreises Bauvertragsrecht Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Bausenaten des
Oberlandesgerichts Düsseldorf im dortigen Plenarsaal (Cecilienallee 3, 40479 Düsseldorf)
statt, zu dem wir Sie hiermit herzlich einladen. Die Veranstaltung leiten Herr Vorsitzender
Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Dr. Tobias Rodemann (22. Zivilsenat) und unser
Partner Rechtsanwalt Dr. Matthias Orlowski.
Referierende sind neben Frau Richterin am Bundesgerichtsgerichtshof Dagmar Sacher (VII.
Zivilsenat) und Frau Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf Birgitta
Bergmann-Streyl (5. Zivilsenat) unser Kollege Herr Rechtsanwalt Finn Heber.
Zeitlicher Ablaufplan der Veranstaltung
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13.30 Uhr |
Begrüßung Herr Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Werner Richter |
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Weitere Begrüßung Herr Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Dr. Tobias Rodemann (22. Zivilsenat) und Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Orlowski |
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14.00 Uhr |
Aktuelle Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtsgerichtshofes zum Bauträgerrecht Referentin: Frau Richterin am Bundesgerichtsgerichtshof Dagmar Sacher, VII. Zivilsenat |
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15.00 Uhr |
Kaffeepause |
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15.30 Uhr |
Die Durchgriffsfälligkeit gemäß § 641 Abs. 2 BGB – in aktuellen Entscheidungen der OLG‘s aus dem Dornröschenschlaf geweckt! Referentin: Frau Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf Birgitta Bergmann-Streyl, 5. Zivilsenat |
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16.30 Uhr |
Die Abnahme bei Bauträgerverträgen mit Blick auf die Entscheidung des BGH, Urt. v. 26.03.2026 – VII ZR 68/24 Referent: Herr Rechtsanwalt Finn Heber, Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf |
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17.30 Uhr |
Fazit und Abschlussrunde Herr Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Dr. Tobias Rodemann (22. Zivilsenat) und Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Orlowski |
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18.00 Uhr |
Get-Together mit der Möglichkeit zu weiteren Gesprächen |
Wir hoffen auf Ihr zahlreiches Erscheinen und freuen uns auf lebhafte Diskussionen. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung auf maximal 80 Teilnehmer begrenzt werden muss und die Plätze für die Veranstaltung nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen verteilt werden.
Sollte die Zahl der Anmeldungen die Teilnehmerzahl übersteigen, können wir Sie in eine Warteliste aufnehmen.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist – wie in der Vergangenheit – kostenlos. Sollten Sie sich bereits angemeldet haben, aber nicht teilnehmen können, bitten wir Sie höflich, uns dies umgehend mitzuteilen, damit ggf. weitere Teilnehmer nachrücken können.
Die Vorträge und Diskussionen sind für 4,0 Zeitstunden (entspricht 5,0 Fortbildungspunkten für Architektinnen und Architekten) angesetzt.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung aus.
Hinweis an teilnehmende Architektinnen und Architekten: Die Architektenkammer NRW hat die Veranstaltung zur Registriernummer 26-502450-001 als Fortbildung für Mitglieder der Fachrichtungen Architektur / Innenarchitektur / Landschaftsarchitektur / Stadtplanung anerkannt
Bitte melden Sie sich bis spätestens 9. Oktober 2026 an.
Weitere Informationen zu dem Seminar sowie zur Anmeldung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartner:
Dr. Matthias Orlowski
Rechtsanwalt, Partner
Real Estate & Construction
Administration & Procurement
Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Telefax: +49 (0) 211 8 82 92-6
orlowski@mkrg.com
Finn Heber
Rechtsanwalt
Real Estate & Construction
Administration & Procurement
Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Telefax: +49 (0) 211 8 82 92-6
heber@mkrg.com




