Datenschutzgrundverordnung: Langsam wird die Zeit knapp
20.04.2018

Nur noch wenige Wochen, dann tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Gespräche mit vielen Unternehmen belegen allerdings, dass die Anforderungen und die Notwendigkeit zur Änderung von Texten und gegebenenfalls auch Betriebsabläufen noch längst nicht überall angekommen sind. Dies betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.

In jedem Fall sind Änderungen und Ergänzungen der Datenschutzerklärung notwendig, die neue Dokumentationspflicht der Einwilligung der Betroffenen ist die Betriebsabläufe zu integrieren, insbesondere auch in die EDV. Hinzu kommt die notwendige genaue Analyse der Datenspeicherung und -nutzung im betrieblichen Ablauf, die dann entsprechend in die Datenschutzerklärung einzuarbeiten sind, ebenso wie das neue Verfallsdatum für gespeicherte Daten.

Wer dies nicht rechtzeitig zum 26. Mai 2018 umgesetzt hat, der kann theoretisch von den Aufsichtsbehörden mit einem Bußgeld belegt werden. Die Bußgeldandrohung ist zwar drastisch, für kleine und mittlere Unternehmen ist die Wahrscheinlichkeit, entsprechend belangt zu werden, in der Anfangszeit sicherlich eher gering.

Nicht aus den Augen verlieren darf man allerdings den Umstand, dass ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gleichzeitig auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Es steht daher zu erwarten, dass es Marktteilnehmer gibt, die hierin eine gute Einnahmequelle sehen werden. Das Durchforsten von Datenschutzerklärungen ab dem 26. Mai könnte ein Breitensport werden, der vielen kleinen und mittleren Unternehmen nicht nur Kosten verursacht, sondern diese auch dazu zwingt, in einer relativ knapp bemessenen Frist von vielleicht zwei Wochen die datenschutzrechtlichen Versäumnisse nachzuholen, um zu verhindern, dass durch einstweilige Verfügung der Betrieb nachhaltig beeinträchtigt wird und gegebenenfalls auch die Internetpräsenz vorübergehend vom Netz genommen werden muss.

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Thomas Kerkhoff

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