Europäischer Gerichtshof bestätigt Risiken für Betreiber von Fanseiten auf Facebook!
5.06.2018

Mit einer heute bekannt gemachten Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass der Betreiber einer Fanseite auf Facebook gemeinsam mit Facebook wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen haftet. Da Facebook über eingesetzte Cookies Daten der Besucher der Fanseiten speichert und die Nutzer hierüber nicht ausreichend informiert sieht der Europäische Gerichtshof auch den Betreiber der Fanseite selbst in der Haftung.

Im konkreten Fall hatte die Datenschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein den Betreiber einer Fanseite deren Abschaltung aufgegeben, da die Nutzer über die Datenerhebung und die Datenverarbeitung bei Aufruf der Seite durch Facebook nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Konkret bemängelte der Europäische Gerichtshof dass die Nutzer insbesondere nicht über den Einsatz von Cookies aufgeklärt wurden, über die Facebook von den Besuchern der Fanseite Daten erfasst.

Betreiber von Fanseiten auf Facebook, gegebenenfalls aber auch auf anderen sozialen Netzwerken, werden daher genau prüfen müssen, ob eine ausreichende datenschutzrechtliche Aufklärung der Nutzer erfolgt, um sowohl Auseinandersetzungen mit den Datenschutzbehörden wie auch Abmahnungen zu vermeiden.

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