Fachbeitrag „Besiegelt der EuGH das Ende der HOAI“ im aktuellen NJW Heft 35/2019 erschienen
23.08.2019

In unserem News-Beitrag vom 4. Juli 2019 hatten wir bereits davon berichtet, dass der Europäische Gerichtshof die Europarechtswidrigkeit der in der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgesetzten Mindest- und Höchsthonorare festgestellt hat (EuGH, Urteil vom 4. Juli 2019 – C-337/17).

Heute ist in dem aktuellen Heft 35/2019 der Neue Juristische Wochenschau (NJW) der Beitrag „Besiegelt der EuGH das Ende der HOAI“ unseres Partners Dr. Matthias Orlowski erschienen, in dem nicht nur die Auswirkungen der Entscheidung auf die Wirksamkeit der HOAI behandelt, sondern auch die möglichen Rechtsfolgen für bestehende und künftige Architekten- und Ingenieurverträge aufgezeigt werden.

Das Urteil der EuGH zeigt nach Auffassung des Autors allerdings auch Wege auf, wie der Verordnungsgeber in einer künftigen Honorarordnung möglicherweise die Mindestsätze der HOAI aufrecht erhalten kann. Eine europarechtskonforme Fortgeltung der Höchstsätze erscheint indes wenig aussichtsreich.

Für eventuelle Fragen zum Architektenhonorarrecht, zu bestehenden oder noch abzuschließenden Architektenverträgen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner Dr. Matthias Orlowski.

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Matthias Orlowski

Rechtsanwalt, Partner

Real Estate & Construction
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Telefon: +49 (0) 211 8 82 92-9
Telefax: +49 (0) 211 8 82 92-6
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