Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)
Bislang waren die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland für die Energienutzung im Gebäudebereich – in Umsetzung der einschlägigen europäischen Richtlinien –in drei parallel geltenden Regelwerken, namentlich dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geregelt.
Am 1. November 2020 ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in Kraft getreten …