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Erste (!) Anpassung an die Zinsentwicklung endlich bei den Steuerzinsen

Steuernachzahlungen und -erstattungen bei den sog. Veranlagungsteuern (Ertragsteuern und Umsatzsteuer) werden nach § 233a AO ab Monat 16 (wegen Corona 2019 ab Monat 22, 2020 ab Monat 19) nach Ende des Veranlagungsjahrs mit 6% – unverändert im Wesentlichen seit Jahrzehnten – verzinst, sog. Nachzahlungszinsen.

6% Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) – verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 8.7.2021 den lange erwarteten Beschluss zu diesen Sachverhalten erlassen (1 BvR 2237/14, 2422/17).
Das BVerfG hat keine Verfassungswidrigkeit für Stundungs-, Aussetzungs- und Hinterziehungszinsen sowie Säumniszuschlägen angenommen. Die Stundungs- und Aussetzungszinsen seien auf einen Antrag des Steuerpflichtigen basiert, die Hinterziehungszinsen seien in Kauf genommen worden.

Erschwernisse der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von share deals

Die Änderungen des Grunderwerbsteuerrechts betreffen nicht die Regeln zur Höhe der Steuer. Diese wird von den Bundesländern für ihr jeweiliges Gebiet festgelegt; die Sätze haben mit 3,5% bis 6,5% in einem Bundesstaat eine nicht mehr ganz unbedenkliche Spannbreite erlangt und führen beim Immobilienerwerb zu einer erheblichen Belastung. Diese Belastung ist im Rahmen der erheblich gestiegenen Grundbesitzkaufpreise nicht nur absolut gestiegen, sondern auch relativ zu dem ‚wahren Wert‘ der Immobilien. Gerade vor diesem Hintergrund war oder ist es interessant …

Erschwernisse der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von share deals

Die Änderungen des Grunderwerbsteuerrechts betreffen nicht die Regeln zur Höhe der Steuer. Diese wird von den Bundesländern für ihr jeweiliges Gebiet festgelegt; die Sätze haben mit 3,5% bis 6,5% in einem Bundesstaat eine nicht mehr ganz unbedenkliche Spannbreite erlangt und führen beim Immobilienerwerb zu einer erheblichen Belastung. Diese Belastung ist im Rahmen der erheblich gestiegenen Grundbesitzkaufpreise nicht nur absolut gestiegen, sondern auch relativ zu dem ‚wahren Wert‘ der Immobilien. Gerade vor diesem Hintergrund war oder ist es interessant …

Erschwernisse der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von share deals

Nachdem der Gesetzgeber bereits die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Einkommen-/Körperschaftsteuer auf Gewinne auch aus dem Verkauf von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften mit wesentlich inländischen Immobilienbesitz durch Steuerausländer ab 2019 geschaffen hat…