Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)

Bislang waren die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland für die Energienutzung im Gebäudebereich – in Umsetzung der einschlägigen europäischen Richtlinien –in drei parallel geltenden Regelwerken, namentlich dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) geregelt.
Am 1. November 2020 ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in Kraft getreten …

MKRG in Best Lawyers 2022 und Handelsblatt

Der renommierte US-amerikanische Fachverlag „Best Lawyers“ hat auch in diesem Jahr wieder ausführlich am deutschen Markt recherchiert und eine Liste von Rechtsanwälten zusammengestellt, die auf unterschiedlichen Gebieten des Wirtschaftsrechts tätig sind und von Kollegen und Wettbewerbern besonders empfohlen werden…

Beabsichtigte Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens und mögliche Auswirkungen auf das Interim Management

Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Ände­rung des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition klammheimlich auch die Änderung des Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a SGB IV) beschlossen (BT-Drs. 19/29893 vom 19.05.2021). Als Sachverständige wurden unter anderem der Deutsche Gewerk­schaftsbund, die Bundesagentur für Arbeit und die DRV Bund angehört.

Erschwernisse der grunderwerbsteuerlichen Behandlung von share deals

Die Änderungen des Grunderwerbsteuerrechts betreffen nicht die Regeln zur Höhe der Steuer. Diese wird von den Bundesländern für ihr jeweiliges Gebiet festgelegt; die Sätze haben mit 3,5% bis 6,5% in einem Bundesstaat eine nicht mehr ganz unbedenkliche Spannbreite erlangt und führen beim Immobilienerwerb zu einer erheblichen Belastung. Diese Belastung ist im Rahmen der erheblich gestiegenen Grundbesitzkaufpreise nicht nur absolut gestiegen, sondern auch relativ zu dem ‚wahren Wert‘ der Immobilien. Gerade vor diesem Hintergrund war oder ist es interessant …

MKRG unterstützt MBRC the Ocean

MKRG unterstützt MBRC the Ocean, eine Non-Profit-Organisation, die sich der Reinhaltung der Ozeane widmet, im Rahmen ihrer Pro-bono Aktivitäten…

Online-Seminar „StaRUG und Factoring“

Seit dem 1.1.2021 ist das StaRUG in Kraft. Auch angesichts des sehr kurzen Gesetzgebungsverfahrens muss sich die Praxis hierauf einstellen. Dies gilt für die Restrukturierung von Debitor:innen, vor allem aber von Kund:innen. Entscheidend sind jeweils das „Schicksal“ von Verträgen, Forderungen und Sicherheiten. Die entsprechenden Grundlagen sollen im Rahmen dieses Seminars dargestellt werden, und zwar speziell für Factoringgesellschaften.

Interim Manager: Chancen und Risiken in eigener Sache

Am 10. Juni 2021 und 17. Juni 2021 referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger im Rahmen zweier Online-Seminare über Chancen und Risiken in eigener Sache.

Das Programm lautet wie folgt:

FLF-Aufsatz zum Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen – Auswirkungen auf Factoring

In der aktuellen Auflage der FLF nimmt der MKRG-Partner Dr. Stefan Krüger gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Wolf Stumpf von Noerr zu dem StaRUG und den Auswirkungen auf Factoring Stellung. Die Autoren beleuchten die Regelungen des StaRUG aus dem Blickwinkel des Factors. Dies betrifft zum einen die Restrukturierung des Debitors und zum anderen die Restrukturierung des Kunden. Erläutert werden die Auswirkungen auf die Ansprüche und Rechte des Factors, insbesondere hinsichtlich der …

Factoring in Krise und Insolvenz

Am 14. April 2021 referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Krüger im Rahmen eines Online-Seminars der Quadriga Hochschule in Berlin über Factoring in Krise und Insolvenz.

Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrechts sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.202

Aus dem ursprünglichen „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens der etwas sperrig formulierte „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrechts sowie im Miet- und Pachtrecht“. Aus immobilienrechtlicher Sicht soll das Gesetz die Position der gewerblichen Mieter/Pächter stärken, die anlässlich der staatlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie besonders betroffen sind. Die Auswirkungen sollen …